Amtlicher Feuerungskontrolleur der Gemeinden:

Boppelsen,  Dielsdorf,  Niederweningen,  Oberweningen,  Regensberg,  Schleinikon, Schöfflisdorf und  Steinmaur.     

Holzfeuerungskontrolle Rümlang

Gerne führen wir in Ihrem Auftrag die amtlichen Feuerungskontrollen für Oel-, Gas- und Holzfeuerungen durch.

 

Saubere und sparsame Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) eine regelmässige Kontrolle sämtlicher Öl-, Gas - und Holzfeuerungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.


Dabei unterscheidet man zwei obligatorische Kontrollarten:

 

Die Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen die ausschliesslich vom amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt wird. Sie ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden.

 

Die Routinekontrolle für Oel und Holz betriebene Anlagen findet alle zwei Jahre statt, die Kontrolle der Gas betriebenen Anlagen alle 4 Jahre. Sie wird durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt. Wird bei der Überprüfung eine Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.