Amtlicher Feuerungskontrolleur der Gemeinden:
Boppelsen, Dielsdorf, Niederweningen, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur.
Holzfeuerungskontrolle Rümlang
Luftqualität ist Lebensqualität.
Daher ist es sinnvoll, die Belastung durch Luftschadstoffe möglichst tief zu halten. Nicht jedem ist bekannt, dass Holzfeuerungen insbesondere bezüglich Feinstaub und Russ einen erheblichen Anteil zur Luftbelastung beitragen. Die Luftreinhalte-Verordnung wurde vom Bundesrat per 1. Juni 2018 revidiert.
Neu gelten Zulassungsbestimmungen für sämtliche Neuanlagen. Zudem wurde für Holzheizkessel eine Pflicht für Wärmespeicher eingeführt und die Einhaltung der Grenzwerte muss mit Emissionsmessungen sichergestellt werden.
Die neuen Bestimmungen werfen für die Besitzer von Holzfeuerungen viele Fragen auf:
Wo besteht Sanierungsbedarf, was für Auflagen sind beim Kauf einer Holzheizung zu beachten und was wird kontrolliert? Alle Antworten darauf - und noch viele weitere Informationen über Holzfeuerungen haben die Luftreinhalte-Fachstellen der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein mit Unterstützung von Fachpersonen aus Forschung und Praxis in der Broschüre Feuer, Holz und Luft gesammelt.
Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Mit Änderung der LRV gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
Eine Abnahmekontrolle beinhaltet zusätzlich eine Feststoffmessung (Emissionsmessung).
Ab dem 1. Juni 2019 müssen bei Abnahmekontrollen neu auch Feststoffemissionen gemessen werden (Anhang 3 Ziff. 522 Abs. 1 LRV).
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